Wie wird man eine nationale Gruppe der IVMB? - Ratschläge, Richtlinien und Bedingungen

 

Wie beginnt man

  1. Organisation eines Treffens für so viel Personen wie möglich, die an der Gründung einer nationalen Gruppe interessiert sind. Die Auswahl sollte so breit wie möglich sein: die IVMB ist nicht nur für Bibliotheken und Archive da; die Mitgliedschaft ist offen für alle Interessierte. Dies schliesst Wissenschaftliche Bibliotheken, Öffentliche Bibliotheken, Orchester- und Rundfunkbibliotheken, Archive und Archivare, Bibliothekare in Nationalbibliotheken, Biblioteken in Konservatorien usw. ein.
  2. Wahl oder Benennung eines Komitees zum Aufbau eine Gruppe. Besorgung einer Kopie der IVMB-Satzung vom Generalsekretariat der IVMB als Basis für Formulierung einer eigenen Satzung. Bestimmung eines Ortes für die Geschäftsführung. Wenn möglich, sollte dies eine Institution sein, die dafür alle notwendigen Mittel zur Verfügung hat, wie Postversand, Faxgerät, Telephon usw.
  3. Wahl bzw. Ernennung eines Vorstands der Gruppe. Ein Minimum von drei Vorstandsmitgliedern wird vorgeschlagen, z.B. Präsident, Schatzmeister und Sekretär. Der Präsident muss gewählt sein; Schatzmeister und Sekretär können auch bestimmt werden, um sicherzustellen, dass die notwendigen Fachkentnisse und Sachmittel vorhanden sind.
  4. Submit to the IAML Board a copy of your constitution, the names of your officers, your anticipated membership base, together with a request to become a national branch of IAML.
  5. Beginn der Erhebung der jährlichen Mitgliedsgebühr der Mitglieder. Die institutionellen und individuellen jährlichen Gebühren jedes Mitglieds sollen gemäss der aktuellen Mitgliedsgebühren so schnell wie möglich an der Schatzmeister der IVMB übermittelt werden, dazu eine Liste aller Mitglieder mit Namen und Adresse, Telephon- und Faxnummern sowie e-mail-Adressen. Es ist möglich, eine zusätzliche jährliche Gebühren für die nationale Arbeit festzulegen. 20% der Gebühr der IVMB kann die Gruppe für die eigene Arbeit verwenden. Sobald die Gebühren beim Schatzmeister eingegangen sind, wird die nationale Gruppe offiziell Mitglied der IVMB.

Bedingungen für die Akzeptanz einer nationalen Gruppe

  1. Es muss eine Satzung geben, die der Satzung der IVMB nicht widerspricht.
  2. Die nationale Gruppe alleine kann nicht Mitglied der IVMB sein. Die individuellen und institutionellen Mitglieder einer nationalen Gruppe sind Mitglieder der IVMB.
  3. Es gibt keine Mindestzahl an Mitgliedern; aber die Gruppe muss mindestens zwei Vorstandsmitglieder haben. Der Präsiedent muss gewählt sein; die anderen Vorstandsmitglieder, wie Schatzmeiser und Sekretär, können auch bestätigt werden.

Wenn die nationale Gruppe Mitglied geworden ist

  1. Der Jahresbericht der Gruppe soll an den Herausgeber von Fontes Artis Musicae und an den IVMB Generalsekretär geschickt werden. Der Generalsekretär muss über alle Veränderungen des Vorstands informiert werden.

 (Deutsche Fasung: Joachim Jaenecke. Berlin, 6.6.2000)

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